| Voraussetzungen | ||
Wir konzentrieren uns bei der Vermittlung
hauptsächlich auf Katzen, die draussen wenig bis gar keine Überlebenschancen
haben. Das betrifft vor allem Katzenbabies, die dringend ärztlich
behandelt werden müssen. Für diese erwachsenen Katzen suchen wir Bauernhöfe, Reitställe aber auch Einfamilienhäuser mit Garten, die diesen Katzen eine Futterstelle bieten und diese versorgen. Unsere Vermittlungskatzen werden grundsätzlich: mit Schutzvertrag, Schutzgebühr, entwurmt, geimpft, gechipt, falls nötig entfloht, entmilbt und falls möglich auch kastriert abgegeben! "Zubehör", welches beim Umzug mitgegeben wird: Wir stehen natürlich auch nach dem Umzug jederzeit gerne für Fragen mit Tipps/Ratschlägen/Hilfestellungen zur Verfügung. |
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| Eckdaten zu unserer Vermittlung: | ||
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Abgabealter Nehmen wir trächtige Katzen auf, die bei uns ihre Jungen werfen bzw. Würfe mitsamt Mutterkatzen, so werden die Babies erst im Alter von 12 Wochen vergeben. Die Babies sind dann bereits vollständig geimpft, entwurmt und gechipt. Falls nötig auch entfloht und entmilbt. Die Abgabe mit 8 Wochen erfolgt nur, wenn z.b. die Mutterkatze tot aufgefunden wurde oder es sonstige gravierende Gründe (z.b. gesundheitlich) gibt. |
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Vergabe zu zweit oder zu einer bestehenden Katze Gerade Katzenbabies müssen noch sehr viel lernen, was den Umgang mit anderen Katzen bzw. auch Menschen betrifft. Gerade durch die "Raufereien" mit einem Artgenossen lernen die Kleinen ihre Krallen und Zähne gezielt einzusetzen und merken dann aufgrund der Reaktion ihres Partner sehr schnell, wenn sie zu grob geworden sind. Wir Menschen haben oft leider nicht die Konsequenz bzw. die Möglichkeiten das einem Katzenbaby klarzumachen wenn es zu grob geworden ist, oder es wird toleriert, weil sie ja noch so süss sind. Die Folge davon ist, dass die Kleinen dann spätestens im "Flegelalter" von 6 Monaten bis 1 Jahr sehr grob sein können und dies auch oft ein Abgabegrund ist. Hin und wieder haben wir auch erwachsene Katzen, die sich mit Artgenossen nicht verstehen oder lieber alleine sind. Diese werden jedoch an einen Platz mit Freigang vermittelt. |
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Fenster / Balkon müssen gesichert sein Bei Wohnungshaltung bestehen wir auf die Sicherung von Balkonen und / oder Sicherung von zumindest 1 - 2 häufig geöffneten Fenstern. Wir wollen ja nicht, dass einer unserer Schützlinge runterfällt, sich verletzt, im Schock davonläuft oder gar tötliche Verletzungen davon trägt. Beispiele gibts dazu genug auf unserer Subdomain sicher.streunerkatzen.org Ausserdem ist die Sicherung von Fenster/Balkon auch im Tierschutzgesetz geregelt. |
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Vor- und Nachkontrollen Leider kommt es immer wieder vor, dass man sich nur übers Telefon einen falschen Eindruck von Menschen machen kann. Manches kommt am Telefon auch anders rüber und bei einer Vorkontrolle kann man noch einmal in Ruhe alle wichtigen Punkte abklären, spezielle Eigenheiten des Tieres noch einmal hervorheben und sich ansehen, ob sich die Katze dort wohlfühlen würde. Denn fühlt sich die Katze nicht wohl, haben beide Seiten, also weder Katze noch ihre neuen Besitzer etwas davon. Eine Vor- bzw. Nachkontrolle dient NICHT dazu die neuen Besitzer zu "durchleuchten" oder um zu schauen ob alles picobello aufgeräumt ist. |
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Die Katzen müssen kastriert werden! Um nicht noch mehr Tierleid hervorzurufen, bestehen wir auf eine Kastration unserer vermittelten Katzen bis spätestens zum vollendeten 6 Monats. |
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Freigänger: gesicherter Garten oder ruhige Wohngegend Unsere Katzen werden vorzugsweise in Freigang mit gesichertem Garten vermittelt, denn auch in einer ruhigen Wohngegend werden Katzen überfahren, erschossen oder von Tierquälern eingefangen und gefoltert. Wir vermitteln nur äußerst selten Katzen in ungesicherten Freigang und auch da werden die Rahmenbedingungen genau unter die Lupe genommen und müssen passen. Die Katzen dürfen erst nach der Kastration Freigang erhalten! (Ausnahme: gesicherter Garten) |
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Bei Problemen, egal welcher Art, bitten wir Sie
mit uns Kontakt aufzunehmen Viele Probleme können relativ leicht gelöst werden, bzw. sind für Außenstehende offensichtlicher, wobei wir natürlich gerne helfen. Sollte es aber dennoch nicht möglich sein dem/den Stubentiger/n weiterhin ein zu Hause zu geben, geben Sie uns bitte so bald als möglich Bescheid, damit wir uns rechtzeitig um ein neues Heim kümmern können. |
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| Haben Sie bitte Verständnis, dass wir gerade in den ersten Tagen öfter nachfragen wie sich die Katze im neuen zu Hause einlebt. Über Fotos und kleine Berichte freuen wir uns natürlich ganz besonders. | ||
| Und hier noch ein Auszug aus dem neuen Tierschutzgesetz welches am 1.1.2005 in Kraft getreten ist: | ||
| Mindestanforderung für die Haltung von Katzen |
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Katzen dürfen nicht in Käfigen gehalten werden. Eine Ausnahme stellt die kurzfristige Unterbringung der Tiere zur veterinärmedizinischen Behandlung dar. | |
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Die Anbindehaltung von Katzen ist auch kurzfristig nicht erlaubt. | |
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Werden Katzen in Gruppen gehalten, so muss für jede Katze ein eigener Rückzugsbereich vorhanden sein. | |
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Welpen dürfen erst ab einem Alter von über acht Wochen vom Muttertier getrennt werden. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Trennung aus veterinärmedizinischen Gründen zum Schutz des Muttertieres oder des Welpen erforderlich ist. Ist dies der Fall, so dürfen die Wurfgeschwister nicht vor dem Alter von acht Wochen getrennt werden. Eine Ausnahme ist nur dann zulässig, wenn dies dem Wohl der Tiere dient und die Personen, welche die Tiere in ihre Obhut nehmen, über die erforderlichen Möglichkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zur fachgerechten Aufzucht der Welpen verfügen. | |
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Die Katzen sind in ausreichender Menge mit geeignetem Futter und Wasser zu versorgen. | |
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Räumen in denen Katzen gehalten werden sind sauber zu halten. Den Katzen muss eine ausreichende Anzahl von Katzentoiletten zur Verfügung gestellt werden, die entsprechend sauber zu halten sind. | |
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Den Katzen muss die Möglichkeit zum Krallenschärfen geboten werden. | |
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Wohnungskatzen ist Katzengras oder gleichwertiger Ersatz zur Verfügung zu stellen. | |
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Den Katzen müssen Beschäftigungs- und erhöhte Rückzugsmöglichkeiten geboten werden. | |
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Werden Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie gehalten, so sind sie von einem Tierarzt kastrieren zu lassen, sofern diese Tiere nicht zur kontrollierten Zucht verwendet werden oder in bäuerlicher Haltung leben. |
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Werden Tiere in Räumen gehalten, bei denen die Gefahr eines Fenstersturzes besteht, so sind die Fenster oder Balkone mit geeigneten Schutzvorrichtungen zu versehen. | |
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| Diese Seite ist Teil von www.streunerkatzen.org | ||